Neue Regelungen zur An- und Abmeldung Ihres Stromvertrags
Das sollten Sie jetzt wissen:
Wichtige Neuerung ab dem 6. Juni 2025
Ab dem 6. Juni 2025 gelten neue gesetzliche Vorgaben:
Rückwirkende An- oder Abmeldungen von Stromverträgen sind dann nicht mehr erlaubt.
Künftig ist eine Anmeldung oder Abmeldung nur noch im Voraus möglich.
Was genau ändert sich?
Die neuen Vorgaben betreffen Abläufe im Strommarkt und sollen diese vereinheitlichen und digital beschleunigen. Ziel ist ein transparenter Wechselprozess – ohne Wartezeiten und mit klaren Fristen für alle Beteiligten.
Konkret bedeutet das:
- Stromverträge müssen innerhalb eines Werktags technisch umgestellt werden
- Das gilt an jedem Arbeitstag – unabhängig vom Anbieter
- Rückwirkende An- oder Abmeldungen sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig
- Nur noch zukünftige Termine sind erlaubt.
Diese Umstellung wird auch als „24-Stunden-Lieferantenwechsel“ bezeichnet.
So läuft Ihr Auszug künftig ab
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ZUM TARIFRECHNERFragen & Antworten zum Thema
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Warum gibt es ab dem 6. Juni 2025 neue Vorgaben beim An- oder Abmelden eines Stromvertrags?
Zum 6. Juni 2025 treten gesetzliche Neuregelungen in Kraft, die den Ablauf bei Stromversorgungsverträgen verändern. Die Bundesnetzagentur führt neue technische Standards und klare Fristen ein, die für Energieversorger, Netzbetreiber und weitere Marktpartner verbindlich sind.
Kern der Änderung:
Der technische Prozess zum Wechsel des Stromversorgers muss innerhalb eines Werktages abgeschlossen sein – und zwar an jedem regulären Arbeitstag. Deshalb spricht man auch vom „24-Stunden-Lieferantenwechsel“.Wichtig: Rückwirkende An- oder Abmeldungen sind künftig nicht mehr erlaubt.
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Kann ich meinen Stromvertrag künftig noch rückwirkend an- oder abmelden?
Nein.
Ab dem 6. Juni 2025 dürfen An- und Abmeldungen nur noch mit Wirkung für einen zukünftigen Termin vorgenommen werden.Beispiel:
Wenn Sie zum 1. Juli umziehen, muss die Anmeldung vor diesem Datum erfolgen. Eine spätere, rückwirkende Anmeldung ist dann nicht mehr zulässig. -
Ändert sich mein bestehender Vertrag?
Nein, Ihre Vertragsbedingungen bleiben wie vereinbart.
Laufzeiten, Kündigungsfristen und Preise bleiben davon unberührt. Die Änderungen betreffen ausschließlich den technischen Ablauf beim Vertragswechsel. -
Was ist die MaLo-ID – und warum wird sie jetzt wichtig?
Die MaLo-ID (Marktlokationsidentifikationsnummer) ist eine elfstellige Nummer, die Ihre Verbrauchsstelle eindeutig kennzeichnet. Sie finden sie auf Ihrer Stromrechnung.
Ab Juni 2025 spielt sie eine wichtige Rolle bei der An- oder Abmeldung – also am besten bereithalten! -
Gelten die neuen Regeln auch für Gasverträge?
Nein.
Die Regelung zum 24-Stunden-Wechsel betrifft ausschließlich Stromverträge. Für Gas gelten weiterhin die bisherigen Abläufe – auch rückwirkende Änderungen sind dort unter bestimmten Bedingungen weiterhin möglich.
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