FAQs an 123energie: Vertragslaufzeit, Preisgarantie, ...

„Wer, wie, was? Wieso, weshalb, warum?“ - täglich gehen viele Anfragen bei uns ein – von Kunden und von denen, die es vielleicht werden wollen. Wir haben drei der häufig gestellten Fragen samt Antworten hier zusammengefasst.

Wie lange bin ich an den Vertrag von 123energie gebunden?

Alle Strom- und Gastarife von 123energie haben eine Vertragslaufzeit von 1 oder 2 Jahren. Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem gewählten Tarif:

• 1 Jahr bei 123strom, 123strom S, 123strom 360, 123ökostrom, 123ökostrom Premium, 123gas, 123ökogas
• 2 Jahre bei 123strom+, 123ökostrom+, 123gas+, 123ökogas+

Der Vertrag kann immer mit einer Frist von 6 Wochen zum Ablaufdatum gekündigt werden.

Was ist eine Preisgarantie?

Für alle Strom- und/oder Gastarife gewährt 123energie eine Preisgarantie von 6, 12 oder sogar 24 Monaten, je nach Tarif:

 • 6 Monate bei 123strom S
• 12 Monate bei 123strom, 123strom360, 123ökostrom, 123ökostrom Premium, 123gas, 123ökogas
• 24 Monate bei 123strom+, 123ökostrom+, 123gas+, 123ökogas+

Unsere Preisgarantie startet ab Lieferbeginn. Im Zeitraum der Preisgarantie können überraschende Preiserhöhungen umgangen werden. Der am Anfang gültige Preis bleibt bis zum Ablauf der Garantiezeit bestehen. Dadurch hat man Kalkulationssicherheit.

Im Falle von außen auferlegten Erhöhungen, also Steuern und Abgaben wie die EEG-Umlage, gilt die Preisgarantie nicht. Denn ein Stromanbieter wie die Pfalzwerke mit 123energie hat keinen Einfluss auf diese Faktoren. Hier sind wir aber verpflichtet, die Erhöhung vorher anzukündigen. Dann greift das Sonderkündigungsrecht für alle Kunden, auch während der Preisgarantie.

Lediglich im Falle einer erhöhten Umsatzsteuer wird diese gemäß Umsatzsteuergesetz ohne Ankündigung und ohne Sonderkündigungsrecht an die Kunden weitergegeben.

Was kann ich unter einem Sonderkündigungsrecht verstehen?

In bestimmten Ausnahmefällen gewährt 123energie allen Kunden ein Sonderkündigungsrecht. Der Vertrag kann also noch vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit gekündigt werden. Das betrifft zum Beispiel einen Umzug oder eine Preisanpassung durch 123energie oder bei bestimmten Steuern und Abgaben (außer bei der Umsatzsteuer). Da 123energie mögliche Preisanpassungen und Steuererhöhungen allen Kunden mindestens sechs Wochen vor Vertragsende mitteilt, bleibt ausreichend Zeit, um gegebenenfalls Preisvergleiche zu ziehen und rechtzeitig vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.

Welche unserer Produkte für Euch genau in Frage kommen, zeigt der Tarifrechner auf der Website.

Und wer weitere Fragen hat, kann sie uns natürlich gerne stellen. Entweder über unsere Hotline zum Ortstarif 0621 57057 – 3123, per E-Mail, über das Kontaktformular auf der Website, das Blog oder Facebook.

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Tarifrechner

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Übersicht über Zählertypen

Doppeltarifzähler getrennte Messung

Sie haben zwei Zähler, einer davon besitzt zwei Zählwerke. Teilweise wird dieser Zählertyp auch Zweitarifzähler genannt.

Doppeltarifzähler gemeinsame Messung

Sie haben einen Zähler mit zwei Zählwerken. Dieser Zähler misst Haushaltsstrom und Wärmestrom zusammen.

Eintarifzähler getrennte Messung

Sie haben zwei Zähler mit jeweils einem Zählwerk. Ein Zähler ist für die Messung des Haushaltsstroms, der andere für die Messung des Wärmestroms zuständig.

Eintarifzähler gemeinsame Messung*

Sie haben einen Zähler. Dieser misst Haushaltsstrom sowie Wärmestrom gemeinsam. Eine Unterscheidung nach Stromverbrauch im Tages- bzw. Nachttarif ist nicht möglich.

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Ihr kombinierter Stromverbrauch aus Haushaltsenergie und E-Mobilität beträgt:

2500 kWh/Jahr
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